Foto: Marc Theis

          

 

Gebührentafel

Gültig ab 1. Juni 2012

Erwerb einer Grabstätte

Einzel-Erdwahlgrab
1.200,00 €
 
Nutzungszeit 25 Jahre
Doppel-Erdwahlgrab
2.400,00 €
 
Nutzungszeit 25 Jahre
Urnenwahlgrab mit 4 Urnenstellen
   900,00 €
 
Nutzungszeit 25 Jahre
Urnengemeinschaftsanlage
1.600,00 €
keine Verlängerung
Nutzungszeit 20 Jahre

Verlängerungen

Erdwahlgrab je Grabstelle
48,00 € / Jahr
Urnenwahlgrab 36,00 € / Jahr
 
Die Mindestzeit für die Verlängerung einer Grabstätte beträgt 5 Jahre.

Bestattungen

Für eine Erdbestattung
436,00 €
Für eine Urnenbestattung
111,00 €
 
Für Beisetzungen (Erd- bzw. Urnenbeisetzung) außerhalb der Regelarbeitszeit wird ein Aufschlag von 25% erhoben.

Weitere Gebühren und Bestimmungen

Für die Errichtung von Grabmalen 60,00 €
Für das Ausgraben eines Sarges 900,00 €
Für das Ausgraben einer Urne 150,00 €
 
Anlässlich einer Beisetzung errechnet sich die Gebühr für die Verlängerung der gesamten Grabstätte, unter Berücksichtigung der Restnutzungszeit, aus der Zahl der Jahre bis zum Ende der Ruhezeit (25 Jahre) ab dem Zeitpunkt der Beisetzung.
 
Der Friedhof ist bestimmt für die Mitglieder der Ev.-luth. Jakobi-Kirchengemeinde sowie deren Familienangehörigen. In Ausnahmefällen können Angehörige der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Bundesrepublik Deutschland beigesetzt werden, wenn freie Grabstätten zur Verfügung stehen und sie ihre Wurzeln in Kirchrode haben.