Foto: Marc Theis

Bestattungsmöglichkeiten auf unserem Jakobifriedhof

Wahlgrab (Familiengrabstätte)

  • Die Angehörigen wählen aus den freien Grabstätten aus, wo ihr neu zu erwerbendes  Wahlgrab (WG) liegen soll.
  • Ein Wahlgrab kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Je Grabstelle können ein Sarg und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
  • Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben, die Ruhezeit beträgt mind. 20 Jahre.
  • Nach 25 Jahren kann die Grabstelle neu erworben werden.
  • Findet während dieser Zeit eine weitere Beisetzung statt, verlängert sich die Ruhezeit für alle Grabstellen entsprechend. (Beispiel: Wahlgrab 2000 gekauft, 2006 neue Beisetzung = Verlängerung aller Beisetzungsstellen um 6 Jahre.)

 

Urnenwahlgrab (Familiengrabstätte)

  • Die Angehörigen wählen aus den freien Urnengrabstätten aus, wo  ihre neu zu erwerbendes Urnenwahlgrab (UWG) liegen soll.
  • In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben.
  • Die Ruhezeit beträgt mind. 20 Jahre. Danach kann die Grabstelle neu erworben werden. (Beispiel: Urnenwahlgrab 2000 gekauft, 2006 neue Urnenbeisetzung = Verlängerung der Urnengrabstelle um 6 Jahre.)

 

Urnengemeinschaftsanlage

Seit 2012 gibt es auf dem Jakobi-Friedhof eine Urnengemeinschaftsanlage. Diese  Grabstellen werden für 20 Jahre vergeben und können nicht verlängert werden. Die Anlage wird von unserem Friedhofsgärtner gepflegt, die Angehörigen müssen sich um keine Pflege kümmern.

 

Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten


1. Wahlgrabstätte  für 25 Jahre  je Grabstelle                1.200,00 €
   für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle                  48,00 €

2. Urnenwahlgrabstätte  für 25 Jahre                               900,00 
   für jedes Jahr der Verlängerung                                      36,00 €   

3. Urnengemeinschaftsanlage                                      1.600,00 €

 

Gebühren für die Beisetzung

1. Ausheben und Verfüllen eines Erdwahlgrabes                  436,00 €

2. Ausheben und Verfüllen Eines Urnenwahlgrabes              111,00 €

Für Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit und bei Schnee und Eis wird ein Aufschlag von 25 % erhoben.